§1 Allgemeines

(1) Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle bestehenden und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen Michaela Knab, Dorfstraße 34, 94439 Roßbach, Deutschland (im Weiteren Auftragnehmerin) und dem Auftraggeber (im Weiteren Kunde). Diese werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der jeweiligen Auftragsabwicklung.

(2) Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Im Einzelfall kann eine ausdrückliche Anerkennung durch die Auftragnehmerin abweichend definiert werden. Dies ist in Schriftform erforderlich.

 

§2 Zustandekommen eines Auftrags

(1) Die Auftragnehmerin erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein unverbindliches Angebot für die Durchführung der Dienstleistung.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine verbindliche Bestellung (Auftrag) in elektronischer Form an die Auftragnehmerin übermittelt und die Auftragnehmerin den Auftrag mit Übersendung der (Vorab-)Rechnung bestätigt.

(3) Der Beginn der Auftragsausführung und der Lieferfrist tritt ein, sobald der Zahlungseingang bei der Auftragnehmerin festgestellt wurde. Der Auftraggeber muss die Zahlung vorab zum vereinbarten Termin nachweislich geleistet haben. In Einzelfällen können anderweitige Vereinbarungen getroffen werden.

(4) Preise und Liefertermine können jederzeit widerrufen werden, falls die Auftragnehmerin vor Erstellung des unverbindlichen Angebots noch nicht alle vollständigen Informationen, die zur Ausführung der Dienstleistung benötigt werden, vom Kunden erhalten hat bzw. die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Dienstleistung nicht definiert worden sind. Dies trifft auch zu, wenn der Kunde seinen Pflichten aus § 2 (3) nicht nachkommt.

(5) Sofern nicht anders vereinbart, findet die Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail statt.

(6) Der Auftragnehmerin ist mitzuteilen, wenn der Kunde im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten handelt. Dessen Namen und Anschrift sind bei Auftragserteilung zu übermitteln.

(7)  Die Auftragnehmerin kann die Ausführung einer Dienstleistung zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Dienstleistungen mit strafbaren Inhalten oder solche, die gegen die guten Sitten verstoßen, gefordert werden, sowie dann, wenn eine Durchführung der Dienstleistung wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Dienstleistung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.

§3 Ausführung von Aufträgen

(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Dienstleistungen geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zur Auftragnehmerin.

(2) Die Auftragnehmerin und beauftragte Dritte erbringen die Dienstleistungen zu den vereinbarten Bedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert die Auftragnehmerin die im Vorfeld vereinbarten Inhalte zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der vereinbarten Lieferfrist.

(3) Die Weitergabe der Informationen an Dritte zum Zweck der Auftragsbearbeitung ist zulässig. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.

(4) Gegenstand der Tätigkeit der Auftragnehmerin ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

(5) Die Auftragnehmerin weist den Kunden darauf hin, dass keine rechtliche Überprüfung oder Beratung im Zuge der Ausführung der Dienstleistung und etwaiger Inhalte stattfindet. Der Kunde ist eigenständig für die rechtliche Überprüfung durch einen Rechtsanwalt oder einer anderen rechtlichen Instanz zuständig. Bekannte Angaben zu Gesetzen, Normen und sonstigen Vorschriften, die im Zuge der Auftragsdurchführung beachten werden sollen, muss der Kunde gegenüber der Auftragnehmerin vor Beginn der Auftragsdurchführung nennen.

 

§4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde hat die Auftragnehmerin spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen zu unterrichten. Der Verwendungszweck der von der Auftragnehmerin oder beauftragten Dritten geleisteten Dienstleistung ist anzugeben.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Ausführung der Dienstleistung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert und bei Auftragsvergabe der Auftragnehmerin zur Verfügung zu stellen.

(3) Die etwaige Verwendung einer spezifischen Terminologie des Kunden ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren.

(4) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, bei Unklarheiten während der Durchführung des Auftrages beim Kunden nachzufragen. Sie hat jedoch auch wahlweise das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen und aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts vorzugehen.

(5) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.

 

 §5 Lieferfristen

(1) Lieferfristen und Liefertermine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Die Auftragnehmerin kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes ausbleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Der Beginn der Lieferfrist und der Auftragsausführung tritt erst ein, wenn alle unter § 2 (3) genannten Bedingungen vom Kunden erfüllt wurden. Die Auftragnehmerin unterrichtet den Kunden unverzüglich, sollte sie feststellen, dass sie eine Lieferfrist nicht einhalten kann.

(2) Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt – hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall wesentlicher Kommunikationsmittel etc. – oder einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Kunden eine angemessene Nachfrist für die Dienstleistung zu verlangen. Ist dem Kunden eine Verzögerung in vernünftigem Rahmen nicht zuzumuten, ist dieser berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.

(3) Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche des Kunden, sind für die in § 5 (1) und (2) genannten Fälle ausgeschlossen.

(4) Der Kunde unterstützt die Auftragnehmerin bei der Auftragsausführung, indem er in vernünftigem Rahmen alle erforderlichen oder wünschenswerten Maßnahmen im Hinblick auf die rechtzeitige Auftragsausführung ergreift.

(5) Jede Annahmeverweigerung des Ergebnisses der Dienstleistung stellt eine Leistungsstörung seitens des Kunden dar.

(6) Bei Änderung des Auftrags sind Lieferfristen und Entgelte neu zu verhandeln.

 

§6 Mängelbeseitigung

(1) Der Kunde hat das gelieferte Ergebnis unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unter genauer Angabe unverzüglich schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin spätestens sieben Tage nach Erhalt geltend zu machen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung. Das übergebene Ergebnis der Dienstleistung gilt als stillschweigend angenommen, sofern der Kunde binnen einer Frist von einer Woche nach vollständiger Zusendung keine Einwände äußert.

(2) Für eine Nachbesserung im Zuge der Mängelbeseitigung ist der Auftragnehmerin vom Kunden eine angemessene Frist einzuräumen. Nach Fristablauf gilt die Leistung als angenommen.

(3) Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

(4) Das Recht des Kunden auf Reklamation verfällt, wenn er den Teil des Produkts, auf den sich die Reklamation bezieht, selbst bearbeitet hat oder in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen, unabhängig davon, ob er das Produkt anschließend an einen Dritten ausgeliefert hat oder nicht.

 

 

§7 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich für einen Schaden, der nachweislich eine unmittelbare Folge eines der Auftragnehmerin zuzuordnenden Fehlers ist. Die Auftragnehmerin haftet unter keinen Umständen für andere Schäden wie Folgeschäden, Gewinnausfall oder Schäden aufgrund von Verzögerungen.

(2) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein und ist auf den Rechnungswert des betreffenden Auftrags beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Haftung auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadenstiftenden Leistung beschränkt. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt und unabwendbarer Naturereignisse.

(3) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Mängel in der erbrachten Dienstleistung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen, auf fehlerhafte durch den Kunden zur Verfügung gestellte falsche Terminologie oder mangelnde und/oder falsche Informationen zurückzuführen sind.

(4) Die Auftragnehmerin weist den Kunden darauf hin, dass keine rechtliche Überprüfung oder Beratung hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben im Zuge der Ausführung der Dienstleistung und etwaiger Inhalte stattgefunden hat oder stattfinden wird. Der Kunde ist eigenständig für die rechtliche Überprüfung durch einen Rechtsanwalt oder einer anderen rechtlichen Instanz zuständig. Die Auftragnehmerin weist daher jegliche Verantwortung oder Haftung von sich.

(5) Eine Haftung der Auftragnehmerin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Kunden übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Kunde hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

(6) Der Versand von Texten und Daten durch elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für schadhafte, unvollständige oder verloren gegangene Texte und Daten haftet die Auftragnehmerin nicht.

(7) Die Auftragnehmerin wird ihre Software und Dateien regelmäßig auf Computerviren überprüfen. Aufgrund der Vielfältigkeit der Viren und deren Weiterentwicklung wird jedoch eine Haftung für deren Übermittlung und durch sie verursachte Schäden grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, sämtliche übertragenen und empfangenen Daten endgültig auf Virenbefall zu untersuchen.

(8) Sollte die Auftragnehmerin einer Verletzung des Urheberrechts, Patentrechts, Eigentumsrecht oder anderer Rechte des geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden oder sollten Ansprüche Dritter diesbezüglich geltend gemacht werden, stellt der Kunde die Auftragnehmerin in vollem Umfang von der Haftung frei.

(9) Bei Änderungen der Vorgaben durch Dritte, welche das Ergebnis der Dienstleistung beeinflussen würden, ist die Auftragnehmerin von jeglicher Haftung ausgeschlossen, sofern die Übergabe an den Kunden bereits erfolgt ist. Dies ist auch der Fall, sollte das Ergebnis der Dienstleistung nicht mehr für den Verwendungszweck des Kunden zulässig oder geeignet sein.

(10) Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an ggf. zu bearbeitenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung sowie der Weitergabe an Dritte entgegenstehen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern.

 

§8 Verschwiegenheitspflicht

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zu Verschwiegenheit in Bezug auf jegliche Informationen und Unterlagen, die ihr der Kunde im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassen hat. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Verschwiegenheit unterliegenden Dritte (Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer) stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.

(2) Falls bei bestimmten Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, der Auftragnehmerin diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

(3) Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Informationen sowie das Ergebnis der Dienstleistung verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei der Auftragnehmerin. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Kunden.

 

§9 Zahlungsbedingungen

(1) Für Abwicklungen der Dienstleistung ist der Kunde vorleistungspflichtig. Die Zahlung der Dienstleistung ist sofort ohne Abzug fällig.

(2) Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden.

(3) Der Beginn des Lieferzeitraums und der Auftragsausführung tritt erst ein, sobald der vollständige Zahlungseingang sowie weitere unter §2 (3) genannte Bedingungen durch den Kunden erfüllt wurden.

(4) Die Auftragnehmerin kann die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung des Entgeltes abhängig machen.

(5) Die Auftragnehmerin hat das Recht, weitere Leistungen, die außerhalb der ursprünglich vereinbarten Dienstleistung liegen, zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Entgelten, mit angemessenen Stundensätzen zuzüglich erforderliche Spesen und Auslagen, in Rechnung zu stellen.

(6) Bei Zahlungsverzug, der spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung eintritt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, für jede weitere Mahnung 2,00 € in Rechnung zu stellen. Falls die Auftragnehmerin in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

§10 Urheberrecht und andere Schutzrechte

(1) Die Auftragnehmerin überträgt dem Kunden, vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der in Rechnung gestellten Dienstleistung, die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten Verwertungs- und Nutzungsrechte an den Texten sowie ggf. sonstigen Schutzrechte. Der Kunde darf diese Rechte auf Dritte übertragen ohne dass eine Zustimmung von der Auftragnehmerin erforderlich ist.

 

§11 Vertragsänderung und Beendigung

(1) Nimmt der Kunde nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Auftrag vor, ist die Auftragnehmerin berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, für die bereits ausgeführte Arbeit zu zahlen.

(2) Bei vorzeitiger Annullierung eines Auftrags durch den Kunden ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Arbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen zu fordern. Die Auftragnehmerin stellt dem Kunden auf Verlangen die bereits ausgeführten Dienstleistungen zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.

(3) Die Auftragnehmerin ist, ohne gegenüber dem Kunden schadenersatzpflichtig zu sein, berechtigt, den Vertrag (insgesamt oder teilweise) zu kündigen oder seine Erfüllung aufzuschieben, falls der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt sowie bei Insolvenz, Moratorium oder Liquidation des Unternehmens des Kunden. Die Auftragnehmerin ist in diesen Fällen ferner dazu berechtigt, den Kunden zur unverzüglichen Zahlung aufzufordern.

(4) Kann die Auftragnehmerin ihren Verpflichtungen durch Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht nachkommen, ist sie berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein. Solche Umstände beinhalten u.a. Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Transportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Leistungsunterbrechung von Internet-Providern oder andere Ereignisse höherer Gewalt.

(5) Sollte die Auftragnehmerin aufgrund höherer Gewalt gezwungen sein, die weitere Auftragsausführung einzustellen, ist der Kunde dennoch zur Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeit und der damit verbundenen Kosten und Unkosten verpflichtet.

§12 Werberecht

(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Namen und die Marke des Kunden als Referenz in der Eigenwerbung anzugeben.

(2) Bei speziellen Aufträgen ist die Auftragnehmerin berechtigt, teile des Ergebnisses als Eigenwerbung zu veröffentlichen. Dies muss jedoch vorab mit dem Auftraggeber separat und schriftlich vereinbart worden sein.

 

§13 Datenschutz

(1) Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden. Ausführliche Informationen findet der Kunde unter Datenschutz.

 

§14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Die maßgebende Fassung dieser AGB ist die in deutscher Sprache vorliegende Fassung.

(3) Gerichtsstand für die Schlichtung von Streitigkeiten ist Eggenfelden, Deutschland.

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Michaela Knab                                                                                             Stand: Mai 2018

Dorfstraße 34

94439 Roßbach